Mein-Kfz-Gutachter.de


Unter 0 40 / 881 47 217 oder unter www.mein-kfz-gutachter.de erhalten Sie Gutachter und Verkehrsrechtsanwälte in Ihrer Nähe.

Die Erstberatung des Gutachters ist kostenlos.  So gehen Sie kein Risiko ein und vermeiden ggfs. Rechtsnachteile. Es geht um Ihr Geld!
_________________________________________________________________



Erstberatung völlig kostenlos und unverbindlich!

  • Der Kfz-Sachverständige ist ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.
  • Er schätzt die Reparaturkosten und ermittelt den Fahrzeugwert.
  • Im Haftpflichtschaden ist das Gutachten die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers.


Unsere Leistungen:

  • schnelle Hilfe im Schadensfall
  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Schadensgutachten
  • Kostenvoranschläge
  • Wertermittlung

 



Kasko-Kfz-Gutachten (Eigenverschulden)


Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen Kfz-Schaden verursacht haben, hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den Reparaturweg zu entscheiden.

Natürlich macht dies nur Sinn, wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben.

Sie haben dann einen Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung, der auf den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) basiert.

Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.

 



Haftpflicht-Kfz-Gutachten (Fremdverschulden)


Ist das eigene Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, helfen wir mit unseren Haftpflicht - Kfz - Gutachten dem Geschädigten, seinen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Das Kfz-Gutachten belegt die Höhe des Fahrzeugschadens und gibt den zur Wiederherstellung geeigneten Reparaturweg an.

 



Häufig gestellte Fragen:


Darf ich im Schadensfall selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen?

Was ist zu beachten, wenn ich einen Unfall-Ersatzwagen für die Fahrt zur Arbeit benötige?

Wie bekomme ich eine Entschädigung für die Zeit, in der mein Auto repariert wird?

Kann ich mir den vom Kfz-Gutachter ermittelten Schaden auszahlen lassen?

 



Was Sie wissen sollten:

Bei jedem Schaden haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters!

Sie brauchen nicht zu warten, bis Ihnen die gegnerische Versicherung einen (eigenen) Gutachter schickt!

Die Versicherung des Unfallgegners können Sie sich vom Zentralruf der Autoversicherer nennen lassen. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Zeitpunkt des Unfalles angeben.

Unter 0 40 / 881 47 217 oder unter www.mein-kfz-gutachter.de erhalten Sie Gutachter in Ihrer Nähe.



Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:


Name, Telefonnummer, Kfz-Typ, Kennzeichen, Besichtigungsort und Ihren Wunsch-Besichtigungstermin (gern auch Samstags). Sie erreichen uns von

07:00 bis 22:00 Uhr unter der Rufnummer 040 / 881 47 217.

Mein Qualitätsanspruch

A. Steinhardt

für mich stehen Sie im Vordergrund. Sind Sie zufrieden, so bin ich es auch. Daher suche ich die Partner für diese Seite persönlich aus.

Ihr

24-Stunden-Service

040 - 881 47 217

No Spam

No SpamSie haben noch Fragen? Senden Sie uns eine E-Mail! Gerne helfen wir Ihnen weiter. Keine Angst vor Spam und unerwünschten Mails! Wir versprechen Ihnen, dass wir niemals Ihre Daten an Dritte weiter geben!